Das Bonusheft wurde als Versorgungsnachweis bei der zahnärztlichen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Es dient als Anspruchsnachweis auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Bonus staffelt sich so: War der Patient in den vergangenen 5 Jahren vor der Behandlung regelmäßig (mindestens 1 mal pro Jahr) beim Zahnarzt und hat zudem seine Zähne konsequent geflegt, erhöht sich der Festzuschuß für den Zahnersazt um einen Bonus von 20 Prozent. Wer in den letzten 10 Jahren die Kontrolltermine regelmäßig wahrgenommen hat, erhält sogar einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.