Ab dem 01.10.2023 führen wir in unserer Praxis das elektronische Rezeptverfahren ein. (gesetzlich verpflichtend ab dem 01.01.2024)

Wie wird das E-Rezept eingelöst?

  • Mit der eGK: Patienten benötigen nur ihre Gesundheitskarte, die in der Apotheke gesteckt wird. Das Rezept wird nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert.
  • In der App: Patienten benötigen für die App ein Smartphone, eine neuere Gesundheitskarte und eine PIN von der Krankenkasse

Ausdruck?

Nur wenn:

  • die Patientin oder der Patient dies wünscht.
  • Die Apotheke die Voraussetzungen des Einlesens der Gesundheitskarte oder des Abrufens über die App nicht erfüllt.